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Schwimann, Weitzenböck, Über den Hoheitsverwaltungscharakter der Maßnahmen nach § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB, ÖA 2006, 9.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2006/254Zak 2006, 140 Heft 7 v. 18.4.2006

Zu 1 Ob 49/05w = Zak 2005/63: Wenn der Jugendwohlfahrtsträger ein Kind als vorläufige Maßnahme in einer „psychologischen Beobachtungsstation“ unterbringt, um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch einen Obsorgeberechtigten zu klären, handelt er hoheitlich; daher kommt die Amtshaftung des Rechtsträgers in Betracht (fortgeschrieben in 1 Ob 58/05v ).

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