EO § 7 Abs 3
Das Exekutionsgericht kann nicht prüfen, ob die Vollstreckbarkeitsbestätigung zu Recht erteilt wurde. Eine rechtswidrige Bestätigung muss der Verpflichtete mit einem Antrag nach § 7 Abs 3 EO an das Titelgericht bekämpfen.
EO § 7 Abs 3
Das Exekutionsgericht kann nicht prüfen, ob die Vollstreckbarkeitsbestätigung zu Recht erteilt wurde. Eine rechtswidrige Bestätigung muss der Verpflichtete mit einem Antrag nach § 7 Abs 3 EO an das Titelgericht bekämpfen.