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Pfandweise Beschreibung zur Sicherstellung des Bestandzinses - Entscheidungsgegenstand

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/242Zak 2006, 137 Heft 7 v. 18.4.2006

ABGB § 1101

ZPO § 528

Auch im Fall eines selbstständigen (vor Erhebung einer Bestandzinsklage eingebrachten) Antrags des Vermieters auf pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB entspricht der Entscheidungsgegenstand dem zu sichernden Bestandzins.

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