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Verunstaltungsentschädigung für hinkenden Gang

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/236Zak 2006, 135 Heft 7 v. 18.4.2006

ABGB § 1326

Bereits die Möglichkeit einer Behinderung des besseren Fortkommens aufgrund der Verunstaltung begründet den Anspruch auf Verunstaltungsentschädigung.

4.500,- Verunstaltungsentschädigung: 39-jähriger Mann; leicht sichtbare Beinfehlstellung; auffallende Veränderung des natürlichen Gangbildes.

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