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Apathy, Probleme der Treuhand, ÖJZ 2006, 221.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2006/212Zak 2006, 120 Heft 6 v. 4.4.2006

Nach Ansicht des Autors setzt das Exszindierungs- bzw Aussonderungsrecht des Treugebers nicht die Offenkundigkeit des Treuhandverhältnisses voraus, sondern steht auch bei versteckter Treuhand zu. Die nachträgliche Konstruktion eines Treuhandverhältnisses zu Lasten der Gläubiger könne durch entsprechende Anforderungen an die Beweisführung über die Treuguteigenschaft der Sache, die dem Treugeber obliege, verhindert werden.

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