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Berichtigung der Parteibezeichnung von Eigentümergemeinschaft auf Miteigentümer

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/203Zak 2006, 118 Heft 6 v. 4.4.2006

ZPO § 235 Abs 5

WEG § 18

Wenn die Eigentümergemeinschaft fälschlich Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche eingeklagt hat, die eigentlich den einzelnen Wohnungseigentümern zustehen, kann die Berichtigung der Parteibezeichnung auf die eigentlich Anspruchsberechtigten großzügig und bei klarer Sachlage von Amts wegen erfolgen.

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