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Beseitigungsanspruch aus einem Veräußerungs- und Belastungsverbot

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/195Zak 2006, 114 Heft 6 v. 4.4.2006

ABGB § 364c

Durch die verbotswidrige Einverleibung eines Pfandrechts erlischt das bloß obligatorische Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht.

Eine Eintragung, die gegen das nur schuldrechtlich wirksame Veräußerungs- und Belastungsverbot verstößt, kann zu Schadenersatzansprüchen gegen den Verbotsbelasteten führen. In der verbotswidrigen Eintragung eines Pfandrechts allein liegt jedoch noch kein

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