Zwischen dem Bund und dem Land Wien wurde ein Gliedstaatsvertrag nach Art 15a B-VG über die Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) abgeschlossen (BGBl I 2006/42 v 28. 3. 2006). Mit der Charta soll eine vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte gewährleistet werden, da diese - aufgrund ihres Charakters als kompetenzrechtliche Querschnittsmaterie - auf zahlreiche Rechtsvorschriften aufgeteilt sind.