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Erhöhter Sorgfaltsmaßstab für einen Freizeitskipper

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/172Zak 2006, 98 Heft 5 v. 14.3.2006

ABGB §§ 1299, 1304

Auch den Inhaber eines kroatischen Küstenpatents, das ohne besondere Prüfungs- und Praxisanforderungen erteilt wird, trifft als Schiffsführer der Sorgfaltsmaßstab eines Sachverständigen.

OGH 10.01.2006, 5 Ob 224/05k

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