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Zwangsversteigerung und Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2006/170Zak 2006, 97 Heft 5 v. 14.3.2006

WEG § 40 Abs 2

EO § 156

Auch wenn das Recht auf Wohnungseigentumseinräumung in den Versteigerungsbedingungen nicht angeführt ist, geht die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum mit dem ersteigerten Miteigentumsanteil auf den Ersteher über.

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