MRG § 14 Abs 3
MG: § 19
Die neuere Rsp zum dringenden Wohnbedürfnis Eintrittsberechtigter iSd § 14 MRG ist auf die Vorgängerregelung in § 19 MG übertragbar, weil die Rechtslage im Wesentlichen gleich geblieben ist. Auch hier kommt es daher nicht nur auf die rechtliche, sondern auch auf die faktische Gleichwertigkeit einer Ersatzwohnmöglichkeit an.