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Rücknahme des Sicherungsantrags im Revisionsrekursverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/139Zak 2006, 79 Heft 4 v. 28.2.2006

ZPO § 237 Abs 3, § 483 Abs 3

EO § 389

Der Sicherungsantrag kann noch im Rechtsmittelverfahren zurückgenommen werden; die Zustimmung des Gegners bzw der Verzicht auf den Sicherungsanspruch ist nicht erforderlich.

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