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Ende der Sachwalterschaft mit dem Tod des Betroffenen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/122Zak 2006, 73 Heft 4 v. 28.2.2006

ABGB § 283

Obwohl seit dem KindRÄG 2001 eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, erlischt die Sachwalterschaft auch weiterhin mit dem Tod des Betroffenen, ohne dass es einer Aufhebung bedarf.

OGH 29.11.2005, 10 Ob 128/05d

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