Der EuGH hat in dem kürzlich veröffentlichten Gutachten 1/03 klargestellt, dass der Abschluss des geplanten neuen Lugano-Übereinkommens in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fällt. Dieses Übereinkommen soll das noch im Verhältnis zu den EFTA-Staaten Island, Norwegen und Schweiz geltende LGVÜ ersetzen und zu einer größeren Übereinstimmung mit der EuGVVO führen. Das LGVÜ hatten noch die Mitgliedstaaten abgeschlossen.