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Eigenzuständigkeit des BG - Feststellung der Rechtswirksamkeit des Unterhaltsverzichts

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2006/98Zak 2006, 58 Heft 3 v. 14.2.2006

JN § 49 Abs 2 Z 2

Die Eigenzuständigkeit des BG für Streitigkeiten über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt (§ 49 Abs 2 Z 2 JN) umfasst alle Rechtsfragen des gesetzlichen Unterhalts und gilt daher auch für die Klage auf Feststellung, dass der zwischen den früheren Ehegatten vereinbarte Unterhaltsverzicht rechtswirksam ist.

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