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Unterhaltsbemessungsgrundlage - Erschwerniszulage, Aufwandsentschädigung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/81Zak 2006, 52 Heft 3 v. 14.2.2006

ABGB § 140

Erschwerniszulagen (hier: eines Beamten) fallen zur Gänze in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Dass besondere Umstände vorliegen, die für eine Einbeziehung nur zur Hälfte sprechen, müsste - auch im Außerstreitverfahren - der Unterhaltsschuldner behaupten und beweisen.

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