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unechte Doppelvertretung

In aller KürzeZak 2006/75Zak 2006, 42 Heft 3 v. 14.2.2006

Der VfGH (B 1619/04) hat die Bescheidbeschwerde einer Rechtsanwältin abgewiesen, der von der Rechtsanwaltskammer Wien - gestützt auf § 23 RAO - die Weisung erteilt worden war, keine Vertretungen gegen den ORF mehr zu übernehmen und bestehende Mandate zurückzulegen, weil sie Mitglied des ORF-Publikumsrats ist.

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