Der Artikel stellt überblicksmäßig die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der am 1. 1. 2005 in Kraft getretenen ZVN 2004 vor (siehe auch ZRInfo 2004/384). Damit wurde für die Gerichtsbarkeit, die von der Zuständigkeit der Datenschutzkommission ausgenommen ist, ein eigenes Rechtsschutzsystem geschaffen.