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Vorbereitende Schriftsätze

ThemaBundesanwalt Dr. Helmut ZiehensackZak 2006/42Zak 2006, 27 Heft 2 v. 31.1.2006

Der streitige Zivilprozess wird durch einen Schriftsatz - nämlich die Klage - eingeleitet. In weiterer Folge kommt es zum Einspruch bzw zur Klagebeantwortung, also wiederum einem Schriftsatz, diesmal der Gegenseite. Das Verfahren setzt sich hinsichtlich des Parteienverhaltens aus Schriftsätzen und mündlichem Vorbringen sowie mündlichen Anträgen in der Verhandlung zusammen; das Gericht führt sodann das Beweisverfahren (Parteienvernehmung, Zeugenvernehmung, Einsicht in vorgelegte Urkunden bzw Urkundenkopien, allenfalls auch Lokalaugenschein und Einholung eines Sachverständigengutachtens) durch, um sodann darauf basierend das Urteil zu fällen. Die (anwaltlichen) Schriftsätze stellen daher wesentliche Bestandteile des streitigen Gerichtsverfahrens dar. Fallgruben und „writer's block“ können durch Formularien- und Checklistenverwendung weitgehend vermieden werden.

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