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Markl/Endres, § 16 Abs 2 WEG 2002 contra § 37 EO - Recht auf Beibehaltung eines rechtswidrigen Zustandes?, wobl 2005, 368.

LiteraturübersichtMiet- & WohnrechtZak 2006/34Zak 2006, 19 Heft 1 v. 17.1.2006

Wohnungseigentümer wurden rechtskräftig zur Beseitigung von eigenmächtigen Änderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft verpflichtet; das LG Innsbruck (3 R 237/04f) gab der gegen die exekutive Durchsetzung des Wiederherstellungsanspruchs gerichteten Exszindierungsklage einer Wohnungseigentümerin statt, weil diese nicht am Verfahren beteiligt war. Nach Ansicht der Autoren ist diese Entscheidung falsch. Durch die Wiederherstellung des gesetzeskonformen früheren Zustands werde nicht in die Rechte von im Verfahren übergangenen Miteigentümern eingegriffen.

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