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Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt bei unbedingter Erbserklärung

RechtsprechungErbrechtZak 2006/20Zak 2006, 15 Heft 1 v. 17.1.2006

AußStrG aF: § 73

Wenn der Erbe eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hat und kein Inventar errichtet wurde, kann der Nachlass den Gläubigern nicht gemäß § 73 AußStrG aF an Zahlungs statt überlassen werden.

OGH 20.10.2005, 3 Ob 83/05k

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