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Anfechtung des Umbestellungsbeschlusses durch den bisherigen Sachwalter

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/18Zak 2006, 14 Heft 1 v. 17.1.2006

AußStrG nF: § 43

ABGB § 273

Da im neuen Außerstreitverfahren die Verbindlichkeit eines Beschlusses grundsätzlich erst mit dessen Rechtskraft eintritt, kann der bisherige Sachwalter gegen den Umbestellungsbeschluss sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Betroffenen Rekurs erheben.

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