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Praxistipps zum Berufungsverfahren

ThemaHofrat des OGH Dr. Georg E. KodekZak 2006/600Zak 2006, 346 Heft 18 v. 17.10.2006

Der vorliegende Beitrag will für Rechtsanwälte einen kurzen Überblick über das Berufungsverfahren bieten und dabei häufige Fehler aufzeigen1)1)Das Schwergewicht der Darstellung liegt auf der Behandlung der Rechtsprechung; im Hinblick auf den einführenden Charakter des Beitrags wird auf die Anführung weiterführender Belegstellen weitgehend verzichtet. Zur Entlastung des Anmerkungsapparats werden Entscheidungen idR nur nach der Fundstelle in Klauser/Kodek, ZPO16 (2006) zitiert.

1. Frist

Die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Urteils § 464 Abs 1 ZPO). Derzählt dabei nicht mit, was aber nur dann gilt, wenn die Berufung richtig (an das Erstgericht!) adressiert war (Klauser/Kodek, ZPO16 § 126 E 7). Die Einbringung im Telefaxweg reicht nach neuerer Rsp aus (vgl zB 5 Ob 90/04b ).

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