ABGB §§ 140, 1042, §§ 1478, 1480
Die Verjährung des Aufwandersatzanspruchs nach § 1042 ABGB folgt den gleichen Regeln wie jene des mit dem Aufwand getilgten Anspruchs. Dies gilt auch bei Übernahme eines Unterhaltsaufwands.
OGH 19. 6. 2006, 8 Ob 68/06t