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Verjährung des Ersatzanspruchs nach § 1042 ABGB für Unterhaltsaufwendungen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/562Zak 2006, 330 Heft 17 v. 3.10.2006

ABGB §§ 140, 1042, §§ 1478, 1480

Die Verjährung des Aufwandersatzanspruchs nach § 1042 ABGB folgt den gleichen Regeln wie jene des mit dem Aufwand getilgten Anspruchs. Dies gilt auch bei Übernahme eines Unterhaltsaufwands.

OGH 19. 6. 2006, 8 Ob 68/06t

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