Am 1. Juli 2006 trat das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft. Damit wurde nicht nur ein neuer Straftatbestand § 107a StGB „Beharrliche Verfolgung“ geschaffen, sondern auch der zivilrechtliche Opferschutz vor Eingriffen in die Privatsphäre deutlich verbessert.
1. Die Neuerungen