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Die einstweiligen Verfügungen nach § 382g EO zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre („Stalking“)

ThemaAss. Dr. Caroline GrafZak 2006/521Zak 2006, 303 Heft 16 v. 19.9.2006

Am 1. Juli 2006 trat das Strafrechtsänderungsgesetz 2006 in Kraft. Damit wurde nicht nur ein neuer Straftatbestand § 107a StGB „Beharrliche Verfolgung“ geschaffen, sondern auch der zivilrechtliche Opferschutz vor Eingriffen in die Privatsphäre deutlich verbessert.

1. Die Neuerungen

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