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Erlöschen des Kindesunterhalts - keine Feststellungsklage möglich

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/495Zak 2006, 293 Heft 15 v. 5.9.2006

JN §§ 40a, 114

Über gesetzliche Unterhaltsansprüche von minder- wie volljährigen Kindern ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Erfasst sind sowohl die Festsetzung, Erhöhung und Herabsetzung als auch die Feststellung des Erlöschens der Unterhaltspflicht, auch für vergangene Zeiträume.

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