Zu 5 Ob 165/05h = Zak 2006/365: Wenn die Schwangerschaft bei richtiger Aufklärung der Mutter abgebrochen worden wäre, kann der behandelnde Arzt aufgrund seines Beratungsfehlers für den vollen Unterhalt des behinderten Kindes haften, nicht nur für die behinderungsbedingten Mehrkosten.