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Oppositionsklage - Aufrechnung gegen die Kostenforderung aus dem Titelverfahren

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2006/414Zak 2006, 238 Heft 12 v. 4.7.2006

EO § 35 Abs 1

ABGB § 1438

Die Aufrechnung gegen die titulierte Forderung bildet nur dann einen Oppositionsgrund, wenn die Gegenforderung im Titelverfahren nicht geltend gemacht werden konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Titel keine gerichtliche Entscheidung, sondern ein Schiedsspruch ist.

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