Die Aufhebung von § 14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 PostG (Kostentragungspflicht der Gebäudeigentümer für die neuen Hausbrieffachanlagen) durch den VfGH wurde im BGBl I 2006/70 v 19. 5. 2006 kundgemacht. Zum VfGH-Erk siehe Zak 2006/285.
Die Aufhebung von § 14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 PostG (Kostentragungspflicht der Gebäudeigentümer für die neuen Hausbrieffachanlagen) durch den VfGH wurde im BGBl I 2006/70 v 19. 5. 2006 kundgemacht. Zum VfGH-Erk siehe Zak 2006/285.