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Call, Glosse zu wobl 2005/115.

LiteraturübersichtMiet- & WohnrechtZak 2005/148Zak 2005, 80 Heft 4 v. 15.12.2005

Zu 5 Ob 247/04s = ZRInfo 2005/012: Der Verwalter handelt rechtswidrig und wird der Eigentümergemeinschaft schadenersatzpflichtig, wenn er einigen Wohnungseigentümern aufgrund einer gesetzwidrigen Weisung keine Beiträge zur Rücklage vorschreibt.

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