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Wohnrechtsverfahren - kein Revisionsrekurs gegen Kostenvorschuss

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2005/135Zak 2005, 77 Heft 4 v. 15.12.2005

Auch im neuen Außerstreitverfahren (hier: Wohnrechtsverfahren) ist der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren als Entscheidung im Kostenpunkt anzusehen, die nicht mit Revisionsrekurs angefochten werden kann.

OGH 30.08.2005, 5 Ob 188/05s

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