vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rangfolge der Geschenknehmer als Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

RechtsprechungErbrechtZak 2005/127Zak 2005, 75 Heft 4 v. 15.12.2005

ABGB § 951 Abs 3

Bei der Pflichtteilsergänzungsklage gegen einen Geschenknehmer ist die Rangfolge der möglichen Schuldner zu beachten. Nur gleichzeitig Beschenkte haften verhältnismäßig. Sonst haftet der später Beschenkte vor dem früher Beschenkten, wobei auf Letzteren nur insoweit zurückgegriffen werden kann, als die Pflichtteilsergänzung vom primären Schuldner (auch wegen Uneinbringlichkeit) nicht zu erlangen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte