vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertretungspflicht im Unterhaltsvorschussverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2005/120Zak 2005, 73 Heft 4 v. 15.12.2005

AußStrG § 6 Abs 1

Im Unterhaltsvorschussverfahren gilt gemäß § 6 Abs 1 AußStrG nF relative Vertretungspflicht im Rekurs- und absolute Vertretungspflicht (durch einen Rechtsanwalt) im Revisionsrekursverfahren.

OGH 02.09.2005, 7 Ob 90/05v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte