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Prader, Glosse zu immolex 2005/112.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2005/103Zak 2005, 60 Heft 3 v. 1.12.2005

Zu 5 Ob 59/05w = Zak 2005/60: Bei unbeschränkter Geschäftswidmung ist eine Änderung der im Wohnungseigentumsobjekt ausgeübten Geschäftstätigkeit nur insoweit genehmigungspflichtig, als sie über die Verletzung schutzwürdiger Interessen hinaus die Grenezen des Verkehrsüblichen überschreitet (siehe auch 5 Ob 122/05k und 5 Ob 227/04z = ZRInfo 2005/037).

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