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Call, Glosse zu wobl 2005, 278.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2005/71Zak 2005, 40 Heft 2 v. 15.11.2005

Zu 5 Ob 274/04m: Die Feststellung, dass eine Bestimmung der Hausordnung über Mehrheitserfordernisse, die von den gesetzlichen Quoten für Beschlüsse abweichen, unwirksam ist, kann nur im streitigen Verfahren begehrt werden.

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