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Prader, Glosse zu wobl 2005, 286.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2005/66Zak 2005, 40 Heft 2 v. 15.11.2005

Zu 1 Ob 30/05a = ZRInfo 2005/270: Eine wirksam erfolgte Vertragsauflösung wegen eines qualifizierten Zahlungsrückstands wird nicht nachträglich unwirksam, wenn der Schuldner den Rückstand später mit einer älteren eigenen Forderung aufrechnet.

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