WEG 2002: § 16 Abs 2
ABGB § 523
Jeder Miteigentümer kann gegen die eigenmächtige Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen.
WEG 2002: § 16 Abs 2
ABGB § 523
Jeder Miteigentümer kann gegen die eigenmächtige Änderung der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts mit Eigentumsfreiheitsklage vorgehen.