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Leitner, Glosse zu JBl 2005, 579.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2005/30Zak 2005, 20 Heft 1 v. 1.11.2005

Zu 1 Ob 257/04g = ZRInfo 2005/056: Im Fall eines Liegenschaftskaufs unter Gewährleistungsausschluss, aber mit Übernahme „sämtlicher Rechte und Vorteile“, folgt aus einer ergänzenden Vertragsauslegung, dass dem Käufer Ersatzansprüche des Verkäufers gegen Dritte für Mangelschäden abgetreten werden.

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