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Überweisung der mit einem Sicherungsantrag verbundenen Klage

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2005/26Zak 2005, 19 Heft 1 v. 1.11.2005

§ 387 EO, § 44 JN, § 230a ZPO, § 261 Abs 6 ZPO

Für die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung, die in Verbindung mit einer Klage beantragt wird, ist das Prozessgericht zuständig, sofern die Klage nicht schon a limine zurückgewiesen wird.

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