§ 24 Abs 6 WEG 2002
Der Beschluss, sanierungsbedürftige Holzfenster durch Kunststofffenster mit einem Flügel zu ersetzen, betrifft auch im Fall eines Hauses, dessen Erscheinungsbild von der Bauordnung geschützt wird, eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung.