§ 17 R AO, § 1 AHR, § 25 GebAG
Ein Rechtsanwalt ist nicht analog § 25 Geb AG verpflichtet, seinen Mandanten zu warnen, sobald der Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss erheblich übersteigt.
OGH 7. 7. 2005, 2 Ob 145/05w
§ 17 R AO, § 1 AHR, § 25 GebAG
Ein Rechtsanwalt ist nicht analog § 25 Geb AG verpflichtet, seinen Mandanten zu warnen, sobald der Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss erheblich übersteigt.
OGH 7. 7. 2005, 2 Ob 145/05w