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Isolierte Abtretung von Vertragsanfechtungs- und grundbücherlichen Löschungsansprüchen zur Prozessführung

RechtsprechungABGBwobl 2026/42wobl 2026, 194 Heft 5 v. 29.5.2026

§ 870 ABGB, § 871 ABGB, § 879 Abs 1 ABGB, § 879 Abs 2 Z 2 ABGB, § 934 ABGB, § 1052 ABGB, § 1392 ABGB, § 1393 ABGB, § 1394 ABGB, § 61 GBG

Eine isolierte Abtretung von Ansprüchen ist ganz allgemein nur dann zulässig, wenn beide Parteien an der isolierten Zession ein berechtigtes Interesse aufweisen können.

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