Die Zulässigkeit von Betriebskostenüberwälzungs- und Wertsicherungsklauseln fand rege Diskussion in der wohnrechtlichen Literatur der letzten Jahre. Noch nicht tiefgreifend untersucht wurde, ob ein Bestandvertrag nach dem Entfall derartiger Klauseln fortbestehen kann. Bei einseitiger Vorformulierung und Missbräuchlichkeit solcher Klauseln iSd Klausel-RL1 stellt dies jedoch eine entscheidende rechtsfolgenseitige Weichenstellung dar, die in diesem Beitrag näher untersucht werden soll. Weiters wird auf die rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Lückenfüllung eingegangen.

