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Verspätete, unwirksame und unmögliche Betriebskostenabrechnungen11Es handelt sich bei diesem Beitrag um eine gekürzte und geringfügig überarbeitete Fassung der Diplomarbeit des Autors, die 2021 unter dem Titel „Rechtsfolgen verspäteter oder unwirksamer Betriebskostenabrechnungen“ bei der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck eingereicht wurde. Dem Betreuer dieser Arbeit, Univ.-Prof. Andreas Vonkilch, sei an dieser Stelle für die hervorragende Betreuung und die vielfältigen Anregungen gedankt.

AufsätzeMag. David Trojerwobl 2023, 201 Heft 5 v. 30.5.2023

Der vorliegende Beitrag behandelt unter Berücksichtigung der deutschen und österreichischen Rechtsprechung die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung nicht legt, eine grob falsche Abrechnung legt oder die Abrechnung unmöglich wird. Im Fokus stehen die Möglichkeit der Zurückhaltung weiterer Betriebskostenteilzahlungen und Rückforderungsansprüche des Mieters.

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