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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs

RechtsprechungMRGwobl 2023/66wobl 2023, 166 Heft 4 v. 26.4.2023

§ 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG

Es liegt jedenfalls keine (grobe) Fehlbeurteilung vor, wenn der Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs gemäß § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG als erfüllt angesehen wird, weil der Mieter bereits zweimal sorglos mit Wasser umgegangen ist und dies jeweils gravierende Schäden verursachte.

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