Der Beitrag widmet sich vor dem Hintergrund der in einem Verbandsverfahren ergangenen OGH-Entscheidung 2 Ob 36/23t der Frage, ob und in welchem Ausmaß die üblicherweise in Mietverträgen enthaltene Indexklausel im individuellen Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter Wirksamkeit entfaltet.