Die Vorgaben der Klausel-RL wirken sich gleich in mehrfacher Hinsicht auf formularmäßig abgefasste Bestandverträge aus. Ausgehend vom Gebot einer transparenten und inhaltlich ausgewogenen Vertragsgestaltung stellen sich eine Reihe an Detailfragen, deren Klärung den Gegenstand einer immer dynamischeren EuGH-Rsp bildet.