Der Beitrag beschäftigt sich mit digitalen Anwendungsmöglichkeiten bei der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Das Thema ist nicht nur angesichts des allgemeinen Trends zur Digitalisierung und der virtuellen Abhaltung von Versammlungen relevant. Der Gesetzgeber ist nämlich kürzlich tätig geworden und hat im Zuge der WEG-Novelle 2022 (BGBl I 2021/222) eine Regelung über die virtuelle Teilnahmemöglichkeit geschaffen. Zunächst beschäftigt sich der Beitrag mit der virtuellen Beschlussfassung einer Eigentümergemeinschaft außerhalb einer Eigentümerversammlung. Anschließend wird auf die neu geschaffene Möglichkeit einer virtuellen Teilnahme an einer Eigentümerversammlung eingegangen.