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Realteilung durch WE-Begründung** Helmut Würth gewidmet, den ich sehr geschätzt und dem ich viel zu verdanken habe. ****Dem Beitrag liegt ein Vortrag im Rahmen der Veranstaltung am Tulbinger Kogel im Mai 2022 zugrunde.

AufsätzeDr. Georg Artholdwobl 2022, 226 Heft 7 und 8 v. 2.8.2022

In jüngster Zeit sind wieder vermehrt spekulative Ankäufe von Anteilen an Zinshäusern sowie die Einbringung von Klagen auf Aufhebung des Miteigentums durch Zivilteilung festzustellen. Ob die Realteilung durch WE-Begründung in ihrer jetzigen Form aufgrund der Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt noch ein probates Mittel zur Verhinderung solcher Spekulationen sein kann, und wie ein derartiges Teilungsverfahren abläuft, untersucht der vorliegende Beitrag.

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