In jüngster Zeit sind wieder vermehrt spekulative Ankäufe von Anteilen an Zinshäusern sowie die Einbringung von Klagen auf Aufhebung des Miteigentums durch Zivilteilung festzustellen. Ob die Realteilung durch WE-Begründung in ihrer jetzigen Form aufgrund der Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt noch ein probates Mittel zur Verhinderung solcher Spekulationen sein kann, und wie ein derartiges Teilungsverfahren abläuft, untersucht der vorliegende Beitrag.