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COVID-19: Mietzinsminderung nach der relativen Berechnungsmethode bei bloß eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit von Geschäftsräumen

Rechtsprechungwobl 2022/31wobl 2022, 219 Heft 6 v. 30.6.2022

§ 1104 ABGB, § 1105 ABGB

Ist die vertragsgemäße charakteristische Nutzung von Geschäftsräumen im Zuge von behördlich angeordneten pandemiebedingten Betretungsverboten nur eingeschränkt, so kommt es zu einer Mietzinsminderung im Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung nach der relativen Berechnungsmethode.

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